AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Hundetraining von Kim Reich

Präambel

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Kurse, Einzelstunden, Gruppentrainings, Workshops, Seminare und Beratungen, die durch Kim Reich durchgeführt werden. Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden einheitlich die männliche Form („Teilnehmer“, „Trainer“) verwendet; sie gilt für alle Geschlechter.

  • 1 Teilnahmevoraussetzungen
  1. Der Teilnehmer versichert, dass der mitgebrachte Hund:
    • frei von ansteckenden Krankheiten ist,
    • über einen altersgemäßen Impfschutz verfügt (inkl. Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Zwingerhusten),
    • behördlich angemeldet ist,
    • über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung verfügt.
  2. Der Impfstatus ist auf Verlangen durch den Impfpass nachzuweisen. Nicht oder unvollständig geimpfte Hunde können vom Training ausgeschlossen werden.
  3. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Rücksprache am Training teilnehmen.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Trainer vor Beginn des Trainings über etwaige Verhaltensauffälligkeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Eigenschaften des Hundes zu informieren.
  • 2 Vertragsschluss
  1. Der Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche oder mündliche Anmeldung,
    • Online-Buchung oder Bestätigung per E-Mail/WhatsApp,
    • oder durch Teilnahme am Training.
  2. Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.
  • 3 Trainingsorganisation
  1. Das Training erfolgt nach aktuellen, gewaltfreien und tierschutzkonformen Methoden.
  2. Die Auswahl der Trainingsmethoden obliegt dem Trainer. Individuelle Anpassungen sind jederzeit möglich.
  3. Ein bestimmter Trainingserfolg kann nicht garantiert werden. Der Erfolg hängt maßgeblich vom Verhalten und der Mitarbeit des Teilnehmers zwischen den Einheiten ab.
  4. Die Verwendung von tierschutzwidrigen Methoden oder Ausrüstungsgegenständen ist im gesamten Training untersagt. Dazu zählen insbesondere Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen können. Bei Verstößen behält sich der Trainer das Recht vor, den Teilnehmer vom Training auszuschließen.
  • 4 Kursmodelle / Paketangebote
  1. Feste Kurse (z. B. Alltagshelden, Welpenkurse, Alltag 60+) bestehen aus mehreren, aufeinander aufbauenden Einheiten. Die Buchung umfasst immer das gesamte Paket.
  2. Ein Rücktritt oder eine (Teil-)Erstattung nach Kursbeginn ist ausgeschlossen. Nicht wahrgenommene Stunden verfallen.
  3. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt oder übertragen werden. In Ausnahmefällen kann ein Ausweichtermin angeboten werden, dies liegt im Ermessen des Trainers.
  • 5 Rücktritt und Absage durch den Teilnehmer
  1. Ein Rücktritt ist bis 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach wird die volle Kursgebühr fällig, es sei denn, der Platz kann weitervergeben werden.
  2. Bei Einzelstunden gilt eine Absagefrist von mindestens 24 Stunden. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die volle Stunde berechnet.
  3. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Teilnahme besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.
  • 6 Rücktritt oder Absage durch den Trainer
  1. Der Trainer kann das Training aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unwetter, höhere Gewalt) absagen oder verschieben.
  2. In diesem Fall wird die Stunde nachgeholt oder auf Wunsch gutgeschrieben. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
  3. Der Trainer ist berechtigt, die Teilnahme abzulehnen, wenn ein Hund aus gesundheitlichen oder verhaltensbedingten Gründen nicht am Gruppentraining teilnehmen kann. Bereits gezahlte Beträge werden anteilig zurückerstattet, wenn die Leistung noch nicht begonnen wurde.
  • 7 Hausrecht / Verhalten auf dem Trainingsgelände
  1. Auf dem Trainingsgelände gilt das Hausrecht des Trainers. Den Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Hunde sind außerhalb der Trainingssituation an der Leine zu führen. Markieren auf Geräten, Zäunen oder Gebäuden ist zu vermeiden. Hinterlassenschaften sind unverzüglich zu entfernen.
  3. Das Betreten und Verlassen des Trainingsgeländes hat kontrolliert zu erfolgen. Jede Tür ist nach dem Durchgehen unverzüglich zu schließen, um das Entlaufen von Hunden zu verhindern.
  4. Der Vordereingang des Geländes darf von Teilnehmern nicht genutzt werden. Das Training erfolgt ausschließlich über den dafür vorgesehenen Zugang auf der Rückseite des Gebäudes.
  5. Auf den Parkflächen sind Hunde durch den Halter so zu sichern, dass keine Gefahr für andere Personen oder den Straßenverkehr entsteht. Das Ableinen oder unkontrollierte Aussteigenlassen ist nicht gestattet. Das Verweilen auf dem Parkplatz ist zu vermeiden – es darf nicht zu Begegnungssituationen, blockierten Ausfahrten oder Gefährdungen durch die Straße kommen.
  6. In den Innenräumen ist das Markieren durch Hunde untersagt. Dies betrifft insbesondere Wände, Tapeten, Teppiche und Mobiliar. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verschmutzen kann eine Reinigungspauschale erhoben werden.
  7. Die Aufsichtspflicht über den eigenen Hund bleibt während des gesamten Aufenthalts – auch im Freilauf – vollständig beim Hundehalter. Auch während Übungsphasen, Sozialkontaktstunden oder Gesprächssituationen ist der Hund jederzeit zu beobachten und zu beaufsichtigen. Unkontrolliertes Verhalten wie das Anspringen oder Markieren anderer Personen oder deren Eigentum wird nicht toleriert. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann ein Ausschluss vom Training erfolgen.
  8. Begleitpersonen und Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Teilnehmer und betreten das Gelände auf eigene Gefahr.
  9. Vor Beginn der Trainingsstunde haben Teilnehmer ausschließlich die dafür vorgesehenen Wartebereiche zu nutzen. Das eigenständige Betreten der Trainingsflächen vor Aufforderung ist untersagt. Zugänge und Wege zu den Plätzen sind freizuhalten, um Teilnehmern und Hunden aus der vorherigen Gruppe ein sicheres Verlassen zu ermöglichen. Vor Betreten des Innenbereiches ist die Klingel zu benutzen.
  10. Auch in den Wartebereichen gilt:

Hunde sind anzuleinen und unter Kontrolle zu halten. Herumspazieren oder Spielaufforderungen sind zu unterlassen. Der Trainingsbetrieb darf nicht gestört werden. Ein Eintreffen auf dem Gelände ist frühestens 5–10 Minuten vor Beginn der Trainingsstunde vorgesehen. Ein längerer Aufenthalt auf dem Gelände vor Beginn der eigenen Stunde ist zu vermeiden.

Als privat gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden. Dies gilt insbesondere für Räume und abgesperrte Flächen (privater Gartenbereich), die nicht Teil des Trainingsbetriebs sind. Dort untergebrachte Hund sind nicht anzusprechen oder zu füttern. Teilnehmer sind verpflichtet, diese Bereiche ruhig zu passieren und sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Wartezonen aufzuhalten.

  • 8 Haftung
  1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Trainer ist ausgeschlossen – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  2. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, seinen Hund oder seine Begleitpersonen verursacht werden.
  3. Für Verletzungen oder Erkrankungen des Hundes während des Trainings wird keine Haftung übernommen.
  • 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei den angebotenen Kursen und Trainingsstunden um Freizeitveranstaltungen handelt, die zu einem festgelegten Zeitpunkt oder in einem genau bestimmten Zeitraum stattfinden.

  • 10 Urheberrecht
  1. Alle ausgehändigten Unterlagen, Videos, Trainingspläne oder Skripte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vervielfältigt oder verbreitet werden.
  2. Mitschnitte von Trainingsinhalten (z. B. Videos) sind nur nach Rücksprache erlaubt.
  • 11 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
  1. Der Trainer darf im Training entstandene Aufnahmen zu Werbezwecken nutzen, sofern der Teilnehmer dem nicht widersprochen hat.
  2. Der Teilnehmer darf keine Aufnahmen anderer Teilnehmer oder deren Hunde ohne deren Einwilligung anfertigen oder veröffentlichen.
  • 12 Datenschutz
  1. Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Trainingsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
  • 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • 14 Vorbehalt

Irrtümer, Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

  • 15 Verhaltensregeln für Teilnehmer und Hunde
  1. Teilnehmer verpflichten sich, mit ihrem Hund verantwortungsvoll und tierschutzkonform umzugehen. Grober Umgang, Gewaltandrohung oder unangemessene Korrekturen führen zum sofortigen Ausschluss vom Training.
  2. Während der gesamten Trainingsdauer besteht ständige Aufsichtspflicht über den eigenen Hund – auch im Freilauf, in Pausen oder während Gesprächsphasen.
  3. Fremde Hunde dürfen nicht ungefragt angefasst oder gefüttert werden.
  4. Das Einbringen fremder Hunde, Dritthalter oder Vertretungspersonen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
  5. Hinweise, Kommentare oder Eingriffe in das Training anderer Teilnehmer sind zu unterlassen. Die Trainingsanleitung erfolgt ausschließlich durch den Trainer.
  6. Hunde sind mit funktionsfähigem, passendem und sicherem Equipment zu führen. Die Verwendung tierschutzwidriger Hilfsmittel – z. B. Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Stopp, Teletaktgeräte oder ähnliche – ist untersagt. Der Einsatz ungeeigneter oder beschädigter Ausrüstung kann zum Ausschluss führen.
  7. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei eingeschränkter Reaktionsfähigkeit ist nicht gestattet.
  8. Kinder dürfen das Trainingsgelände nur unter ständiger Aufsicht betreten. Das Füttern oder Streicheln fremder Hunde durch Kinder ist untersagt.
  9. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer bei wiederholtem oder grob fahrlässigem Verhalten vom Training auszuschließen.
  • 16 Sonderregelungen für bestimmte Trainingsformate
  1. Sozialkontaktstunden
  • In Sozialkontaktstunden mit kontrolliertem Freilauf ist das Mitführen, Verteilen oder Verabreichen jeglicher Futterbelohnungen untersagt – auch an den eigenen Hund. Das gilt ebenso für Kauartikel, Spielzeuge oder andere potenziell konfliktfördernde Ressourcen. Hintergrund ist die erhöhte Gefahr von Ressourcenkonflikten. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss vom Training führen.
  1. Trainings an öffentlichen Orten (z. B. Stadttraining, Parkplätze, Ausflüge)
  • Hunde sind während der gesamten Trainingseinheit ausnahmslos angeleint zu führen.
  • Das Ableinen, auch kurzfristig, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung des Trainers gestattet.
  • Hunde dürfen an der Leine nicht miteinander spielen.
  • Hinterlassenschaften sind auch im öffentlichen Raum unverzüglich zu entfernen.
  • Der Teilnehmer achtet jederzeit auf andere Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) und vermeidet jegliche Behinderung.
  • Hunde sind so zu sichern, dass kein Risiko für den Straßenverkehr besteht – insbesondere auf Parkplätzen oder in der Nähe stark befahrener Straßen.
  1. Teilnahme mit mehreren Hunden
  • Die gleichzeitige Teilnahme mit mehreren Hunden pro Halter ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Trainers zulässig.
  • In bestimmten Formaten (z. B. Freilaufgruppen) ist die Teilnahme mit mehr als einem Hund pro Person ausgeschlossen.

Stand: 01.08.2025

Anbieterin: Kim Reich – Hundeschule Westerstede

Neuenburger Str. 105, 26655 Westerstede

info@hundeschule-ammerland.de